Antrag, Bürgerschaft, Tierschutz

Katzenschutzverordnung tritt in Kraft

zufriedene Katze

Mit dem Jahreswechsel ist ein wichtiger Schritt für den Tierschutz erfolgt: Seit dem 1. Januar 2026 gilt die neue Katzenschutzverordnung im gesamten Hamburger Stadtgebiet. Sie geht auf unseren Antrag aus August 2021 in der Bürgerschaft zurück. Ja, manchmal dauert es etwas länger, aber das Ergebnis zählt: Die Verordnung stärkt den Schutz der Katzen und unterstützt zugleich die vielen engagierten Menschen, die sich tagtäglich für die Tiere einsetzen. Gleichzeitig setzt Hamburg damit ein deutliches Zeichen für verantwortungsvolle Tierhaltung und gegen das Leid freilebender Katzen.

Kennzeichnung und Registrierung: So bleiben Katzen auffindbar

Katzen, die künftig Freigang erhalten, müssen zuvor mit einem elektronisch lesbaren Transponder (Mikrochip) gekennzeichnet werden – auch dann, wenn sie bereits anderweitig markiert sind. Der Chip ist etwa reiskorngroß und wird in einer tierärztlichen Praxis, meist im Nackenbereich der Katze, eingesetzt.

Die Zuordnung erfolgt über eine Registrierung bei einer anerkannten Stelle wie Findefix (Haustierregister des Deutschen Tierschutzbundes) oder TASSO (Haustierzentralregister für die Bundesrepublik Deutschland e.V.). Wer seine Katze bereits registriert hat, muss dies nicht erneut tun. Gespeichert werden Daten, die ausschließlich im notwendigen Rahmen verwendet werden: Geschlecht, Geburtsdatum, Angaben zur Fortpflanzungsfähigkeit, die Chipnummer sowie Name und Anschrift der Haltungsperson.

Kastrationspflicht: Ein zentraler Schritt gegen unkontrollierte Vermehrung

Um die unkontrollierte Vermehrung zu verhindern, sieht die Verordnung außerdem eine Kastration vor. Diese muss in einer tierärztlichen Praxis erfolgen und ist möglich, sobald die Katze fünf Monate oder älter ist.

Weitere Informationen

Antworten auf häufige Fragen zur Katzenschutzverordnung finden Sie auf der offiziellen Seite der Stadt Hamburg.